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Risikoaufklärung vor Diagnoseeingriff; Behauptungs- und Beweislast für die hypothetische Einwilligung des Patienten trifft Beklagten

RechtsprechungZivilrechtUni.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität WienRdM 2009/62RdM 2009, 96 - 98 Heft 2 v. 1.4.2009

§§ 1293 ff ABGB

In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage der ärztlichen Aufklärungspflicht sowie mit der Frage, wen bei Verletzung dieser Aufklärungspflicht die Behauptungs- und Beweislast für die hypothetische Einwilligung des Patienten trifft. Mit Anmerkungen von Aline Leischner.

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