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§ 228, § 530 Abs 1 Z 7 ZPO

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenZivilprozessrechtRdM 2009/17RdM 2009, 101 - 102 Heft 2 v. 1.4.2009

§ 228 ZPO; § 530 Abs 1 Z 7 ZPO

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass eine nachträgliche ärztliche Stellungnahme grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund darstellt.

OGH 2 Ob 184/08k

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