§ 228 ZPO; § 530 Abs 1 Z 7 ZPO
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass eine nachträgliche ärztliche Stellungnahme grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund darstellt.
OGH 2 Ob 184/08k
§ 228 ZPO; § 530 Abs 1 Z 7 ZPO
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass eine nachträgliche ärztliche Stellungnahme grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund darstellt.
OGH 2 Ob 184/08k