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Die Interessenvertretung der angestellten Ärzte durch die Ärztekammer

MedizinrechtAufsatzReinhard Resch, Universität LinzRdM 2009/39RdM 2009, 50 - 57 Heft 1a v. 15.2.2009

Zusammenfassung: Reinhard Resch untersucht die Aufgaben und Befugnisse der Organe der Ärztekammer und vergleicht diese mit den freiwilligen Interessenvertretungen der AN.

Rechtsgrundlagen: § 65 ÄrzteG; § 77 ÄrzteG; § 81 Abs 6 ÄrzteG; § 84 ÄrzteG; § 10 ArbVG

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