Zusammenfassung: Die Autorin unterscheidet in ihrem Artikel zwischen Tätigkeiten eines Betreuers und denen eines Pflegers; welche Auswirkungen hatte das Hausbetreuungsgesetz, welches am 1.7.2007 in Kraft getreten ist. Insbesondere setzt sich die Autorin mit der Frage auseinander, ob eine - nach § 15 a BVG - Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe - Übertragung von Pflegetätigkeiten auf Angehörige bzw. dem Patienten nahe stehenden Personen nicht zweckmäßig wäre.