Zusammenfassung: Durch BGBl II 2007/350 wurde die Verordnung zur Überziehung der Bundeshöchstzahl für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften kundgemacht. Die Verordnung trat mit 1.1.2008 in Kraft.
Schlagwörter:
BGBl II 2007/350, Ausländerbeschäftigungsgesetz;