Zusammenfassung: Nach Ansicht des OLG Linz begründet erst das Einsetzen des befruchteten Eis in die Gebärmutter nach Vornahme einer künstlichen Befruchtung den Beginn der Schwangerschaft und somit auch des Kündigungsschutzes nach § 10 Abs 1 MSchG.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 MSchG