Zusammenfassung: Die Autoren nehmen den tragischen Fall des infolge von Nachblutungen nach einer Mandeloperation eingetretenen Todes eines vierjährigen Kindes zum Anlass, um sich mit den haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Notärzte, Sanitäter und Chefärzte auseinander zu setzen. Aufbauend auf einer Darstellung der zivil- und strafrechtlichen Haftungsbestimmungen beschreiben sie weiters den Funktionsbereich der Einsatzleitstelle und erläutern, unter welchen Voraussetzungen diese wegen eines Organisationsverschuldens zur Verantwortung gezogen werden kann.