Zusammenfassung: Der Autor gibt einleitend eine Übersicht über die Modifikationen bei der Heilmittelkostenerstattung durch die 61. ASVG-Novelle und weist darauf aufbauend nach, dass die massive Einschränkung des Kostenersatzes für Arzneimittel für Krankenanstalten eine Benachteiligung für jene Patienten zur folge hat, für die eine Behandlung mit dem Medikament ohne Krankenhausaufenthalt besser geeignet wäre, die aufgrund der Neuregelung aber letztlich entweder die Behandlungsspesen selbst übernehmen oder einen medizinisch kontraindizierten Spitalsaufenthalt dulden müssen. Nach Ansicht des Verfassers kann diese Diskriminierung weder mit dem Sachlichkeits- noch dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang gebracht werden.