§ 10 Abs 1 UBG; § 18 UBG; § 20 UBG
Der OGH nimmt zum telos der Unterbringung Stellung und erklärt eine Teilunzulässigerklärung der Unterbringung für zulässig. Weiters legt er dar, dass die Unverzüglichkeit der Aufnahmeuntersuchung auch gerichtlich nachgeprüft werden kann.