§ 1 UWG; § 94 Abs 1 ÄrzteG; § 43 Abs 6 ÄrzteG; § 2a KaKuG; § 3 oö KAG; § 7 Abs 1 Z 7 oö KAG
Der Schlichtungsausschuss der Ärztekammer besitzt für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Ärztekammer und einem Kammerangehörigen keine Prüfungskompetenz.Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung " Primarius" setzt die Leitung einer sanitätsbehördlich bewilligten Krankenabteilung voraus.