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Gesetzgebung und Verwaltung - Institute zur Chargenprüfung

GesundheitsrechtGerhard Aigner; Helmut Schwamberger (Bearb)RdM 2006/109RdM 2006, 154 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Information über die Kundmachung der Verordnung bezüglich Institute zur Chargenprüfung , die die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit als das für Österreich zuständige Institut bezeichnet.

Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 3 AMG

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