Zusammenfassung: Stellungnahme des BMGF, das darlegt, dass das Arztgeheimnis und der Datenschutz der Weitergabe von Patientendaten an Notärzte nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen: § 54 ÄrzteG 1998; § 9 Z 7 DSG; § 49 Abs 1 ÄrzteG 1998
Zusammenfassung: Stellungnahme des BMGF, das darlegt, dass das Arztgeheimnis und der Datenschutz der Weitergabe von Patientendaten an Notärzte nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen: § 54 ÄrzteG 1998; § 9 Z 7 DSG; § 49 Abs 1 ÄrzteG 1998