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Gesetzgebung und Verwaltung - Weitergabe von Patientendaten im Notfall

GesundheitsrechtGerhard Aigner; Helmut Schwamberger (Bearb)RdM 2006/94RdM 2006, 151 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Stellungnahme des BMGF, das darlegt, dass das Arztgeheimnis und der Datenschutz der Weitergabe von Patientendaten an Notärzte nicht entgegenstehen.

Rechtsgrundlagen: § 54 ÄrzteG 1998; § 9 Z 7 DSG; § 49 Abs 1 ÄrzteG 1998

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