Zusammenfassung: Information über die Kundmachung einer Verordnung zur Implementierung einer Blutkommission, der hauptsächlich Beratungsfunktion im Bereich der Blutsicherheit, Blutspende und -versorgung zukommen soll.
Rechtsgrundlagen: § 8 BMG
Stichworte: kundgemacht unter BGBl II 2006/267