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Gesetzgebung und Verwaltung - Katastrophenschutz

GesundheitsrechtGerhard Aigner; Helmut Schwamberger (Bearb)RdM 2006/86RdM 2006, 120 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Information über die Kundmachung des Tiroler Katastrophenmanagementgesetzes, das die Leiter von Krankenanstalten und Pflegeheimen zur Erstellung von Notfallplänen verpflichtet.

Rechtsgrundlagen: Tir KatastrophenmanagementG, Tir LGBl 2006/33

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