Zusammenfassung: Eine Abänderung des Antrags auf Registrierung einer Arzneimittelspezialität im gelben Bereich des Erstattungskodex im Beschwerdeverfahren bei der Unabhängigen Heilmittelkommission steht widerspricht dem Neuerungsverbot.
UHK 15.12.2005, GZ 82/00001-UHK/05