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Aufnahme einer Arzneispezialität in den gelben Bereich des Erstattungskodex

SozialversicherungsrechtRdM 2006/88RdM 2006, 122 - 123 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Eine Abänderung des Antrags auf Registrierung einer Arzneimittelspezialität im gelben Bereich des Erstattungskodex im Beschwerdeverfahren bei der Unabhängigen Heilmittelkommission steht widerspricht dem Neuerungsverbot.

UHK 15.12.2005, GZ 82/00001-UHK/05

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