Zusammenfassung: Die Autoren erläutern in ihrem Beitrag, auf welche Rechtsgrundlagen ein Fluggast, der während bzw infolge eines Langstreckenflugs eine Reisethrombose erleidet, allfällige Schadenersatzansprüche stützen könnte. Nach Darstellung der Haftungsregelungen des Warschauer Abkommens von 1929 und der VO (EG)Nr 2027/97 idF 889/2002 weisen sie allerdings darauf hin, dass bislang noch keinem Fluggast Schmerzengeld zugesprochen wurde.