Zusammenfassung: Die Autorinnen unterziehen in ihrem Beitrag die Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung einer kritischen Würdigung. Aufbauend auf einer Darstellung des Boxensystems des ASVG behandeln sie insbesondere die Frage, ob die Neuregelung der chefärztlichen Bewilligungspflicht und die damit verbundene Einholungspflicht der Ärzte der gebotenen Verfahrenserleichterung gerecht wird. Insbesondere die je nach Gebietskrankenkasse differierenden Übermittlungs- und Dokumentationswege stehen nach Meinung der Verfasserinnen mit dem Legalitätsgrundsatz nicht in Einklang und könnten allenfalls auch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bedingen.