Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Kundmachung einer Verordnung bezüglich der Auflistung jener Untersuchungsanstalten, die zur Prüfung von Nahrungsergänzungsmitteln in Hinblick auf den Gehalt von Inhaltsstoffen mit Arzneimittelwirkung legitimiert sind.
Rechtsgrundlagen: § 76a Abs 7 AMG; § 5a AMG; § 76a Abs 2 AMG