Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Kundmachung einer Verordnung, mit der mit dem Vogelgrippevirus in Zusammenhang stehende Krankheiten dem Anwendungsbereich des EpidemieG zugeordnet werden und die Zulässigkeit der Quarantäne normiert wird.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 EpidemieG; § 7 Abs 1 EpidemieG