§ 1293 ABGB; § 1299 ABGB
Der OGH nimmt zur konkludenten Begrenzung der Einwilligungserklärung des Patienten auf einen bestimmten Operateur Stellung und beschreibt die Beweislast und die haftungsbegründenden Elemente, wenn die Operation letztlich von einem anderen Arzt durchgeführt wird.