Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zwei Entscheidungen des ASG Wien zum Anlass, um sich mit der Beurteilung der Kausalität zwischen einem Arbeitsunfall und einer danach erforderlichen Amputation und bestehenden Anlageschäden auseinanderzusetzen. Der Kernpunkt des Beitrags liegt dabei in der Frage, ob der Arbeitsunfall oder aber der Anlageschaden in einem ursächlichen Zusammenhang zur letztlich erforderlichen Amputation steht, was insofern von elementarer Bedeutung ist, als der bloße Kausalzusammenhang zu einem Anlageschaden auch einen Wegfall der unfallversicherungsrechtlichen Leitungsansprüche zur Folge hat. Im Zuge ihrer Erläuterungen nehmen die Verfasser dabei auch zum Stellenwert der Theorie der wesentlichen Bedingung und des Anscheinsbeweises Stellung und erläutern, n welchen Fällen vom Bestand einer "Gelegenheitsursache" auszugehen ist, die den gesetzlichen Unfallversicherungsträger von seiner Leistungspflicht befreit.