§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB; § 1325 ABGB
Der Anspruch auf Ersatz der Heilungskosten infolge der mangelhaften Durchführung einer Bandscheibenoperation in einer öffentlichen Krankenanstalt umfasst auch die Kosten für die Konsultation eines Privatarztes und für die Behandlung in einem Privatkrankenhaus.