Zusammenfassung: Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit der strafrechtlichen Erfassung ärztlicher Aufklärungsmängel. Dabei prüft sie insbesondere, ob eine eigenmächtige Heilbehandlung auch als Körperverletzung oder Tötung qualifiziert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 83 StGB; § 110 StGB; § 49 Abs 1 ÄrzteG