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UHK, 24.02.2005, 73/0001-UHK/04 (Gesundheitsrecht)

GesundheitsrechtKurt Kirchbacher (Glosse)RdM 2005/63RdM 2005, 88 - 89 Heft 3 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Die UHK betont die gebotene Interessensabwägung bei der Zulassung von Arzneispezialitäten, erläutert, dass die Evaluation nach § 22 VO-EKO keine Ersatzform für die Zulassung darstellt und nimmt zum Beweiswert veröffentlichter klinischer Studien Stellung.

UHK, 24.02.2005, 73/0001-UHK/04

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