§ 2 Abs 2 ÄrzteG; § 1 UWG
Der OGH erläutert, dass die im gegenständlichen Fall rechtsanhängige Behandlung energetischer Störungen durch Handbewegungen keinen Eingriff in den Arztvorbehalt und keine sittenwidrige Wettbewerbshandlung begründet.
OGH 28.09.2004, 4 Ob 168/04s