Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Rechtsänderung im TKG, wonach ua Rettungsdienste und Sicherheitskräfte nicht mehr zur Entrichtung von Telefongebühren verpflichtet sind.
Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 2 TKG 2003
Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Rechtsänderung im TKG, wonach ua Rettungsdienste und Sicherheitskräfte nicht mehr zur Entrichtung von Telefongebühren verpflichtet sind.
Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 2 TKG 2003