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Disziplinarrecht bearbeitet von Johannes W. Steiner

GesundheitsrechtRdM 2005/25RdM 2005, 27 Heft 1 v. 2.1.2005

Zusammenfassung: Die Vorspiegelung der Erfindung einer schon jahrelang ausgeübten Methode verstößt gegen Standesrecht. Die Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit steht mit der Dienstleistungsfreiheit in Einklang.

Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMGF, 15.03.2004,Ds 12/2003

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