Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit dem Spannungsfeld zwischen berufsrechtlichen Abgrenzungen und zeitgemäßein Pflegemodellen auseinander und veranschaulicht dies am Beispiel der integrativen Wochenbettpflege. Dabei erläutert er, dass die Übernahme von Pflegeleistungen im Bereich der integrativen Wochenbettpflege eine Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege wie auch in der Kinder- und Jugendlichenpflege voraussetzen würde, während die Stillberatung zB vom Funktionsbereich der Kinder- und Jugendlichenpflege umfasst ist. Diese berufsrechtlichen Schranken erschweren aber in der Folge die Delegation von Hilfeleistungen.