Zusammenfassung: Die UHK erörtert, anhand welcher Prüfungskriterien die Entscheidung über die Erfassung einer Arzneispezialität im Heilmittelverzeichnis erfolgt.
UHK, 30.09.2004, 50/0-UHK/04
Rechtsgrundlagen: § 351i Abs 3 ASVG; § 4 Abs 1 VO-HMV; § 5 Abs 1 VO-HMV