Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Verordnung, die die Betriebsordnung für Arzneimittelproduzenten, -großhändler und - kontrollbetriebe sowie für Depositeure neu gestaltet.
Rechtsgrundlagen: § 48 Abs 1 AMG; § 62 Abs 1 AMG; RL 2003/94/EG