Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über ein Schrieben des BMFG, in dem dieses zur Frage der gesundheitlichen Eignung eines aidskranken bzw HIV-infizierter Arztes Stellung nahm.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 Z 4 ÄrzteG; § 2 ÄrzteG 1998; § 49 Abs 1 ÄrzteG