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Rechtsprechung bearbeitet von Christian Kopetzki

GesundheitsrechtRdM 2004/51RdM 2004, 88 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 1152 ABGB

Unter analoger Zugrundelegung von § 1152 ABGB gilt auch bei ärztlichen Behandlungsverträgen in Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung ein angemessenes Entgelt als geschuldet. Der Arzt ist zur Aufklärung über die Behandlungskosten nicht verpflichtet.

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