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Gesetzgebung und Verwaltung bearbeitet von Gerhard Aigner und Helmut Schwamberger

GesundheitsrechtRdM 2004/45RdM 2004, 87 Heft 3 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Änderung des Apothekenkammergesetzes in Hinblick auf die erforderliche, noch aufrechte Berufstätigkeit des vorsitzenden Richters des Disziplinarberufungssenats.

Rechtsgrundlagen: § 58 Abs 1 ApothekerkammerG 2001

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