Zusammenfassung: Die UHK nimmt Stellung zu den Anhörungs- und Beschwerderechten eines vertriebsbefugten Unternehmens, dessen Antrag auf Erfassung einer Arzneispezialität in die Heilmittel-Sonderliste entsprechend eines Vorschlags aus dem Vorprüfungsverfahren abgewiesen werden soll.
UHK, 18.12.2003, 13/0-UHK/03