§ 97 StGB; § 1304 ABGB
Der OGH verneint im konkreten Fall die Haftung des Arztes für den Unterhaltsmehraufwand für ein Kind, das mit einer Erbkrankheit zur Welt gekommen ist.
OGH 23.10.2003, 6 Ob 303/02f
§ 97 StGB; § 1304 ABGB
Der OGH verneint im konkreten Fall die Haftung des Arztes für den Unterhaltsmehraufwand für ein Kind, das mit einer Erbkrankheit zur Welt gekommen ist.
OGH 23.10.2003, 6 Ob 303/02f