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Zur Haftung bundesbediensteter Personen für Fehler an Universitätskliniken

ZivilrechtAlfred HaslingerRdM 2003/86RdM 2003, 175 - 176 Heft 6 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Aufgrund der Doppelstellung von Universitätskliniken ergeben sich oft Probleme bei der Frage nach der Haftung von Bundesbediensteten. Nämlich dann, wenn diese eine Krankenbehandlung durchführen, die nicht der Lehre und Forschung zugerechnet werden kann. Der Autor versucht hier eine Klärung dieser Frage über die Schiene der freiberuflichen Tätigkeit.

Rechtsgrundlagen: UOG 1993; UG 2002

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