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Ärztliche Aufklärungspflicht

ZivilrechtWolfgang Radner; Christopher Kiss; Gabriela Diendorfer; Sibylla Richter- Müchsch; Eva Stifter; Alfred RadnerRdM 2003/34RdM 2003, 78 - 83 Heft 3 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Jemand, der eine Schadenersatzklage wegen eines behandlungsbedingten Schadens geltend machen möchte, muss in der Klage bereits den konkreten Behandlungsfehler anführen. Da dieser Nachweis mit schwierigen Beweisproblemen verbunden ist, behauptet der Kläger zusätzlich die Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht. Die einseitige Beweislast zu Lasten des Arztes sollte geändert werden.

Rechtsgrundlagen:

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