vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufdringliche und marktschreierische Plakatwerbung

WettbewerbsrechtJohannes Wolfgang SteinerRdM 2003/17RdM 2003, 30 - 31 Heft 1 v. 1.2.2003

Zusammenfassung: Dieser Beitrag stellt eindeutig klar, dass ein Arzt, der auf sich selbst bezogene Werbung präsentiert, für diese auch einstehen muss. Das ergibt sich aus dem ÄrzteG und der Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit". In diesem Beitrag wird eine konkrete Entscheidung des Disziplinarsenates dargestellt.

Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 17.09.2001,Ds 5/2001

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!