Zusammenfassung: In dem Beitrag wird über die Kundmachung des Bildungsdokumentationsgesetz informiert und erläutert, welche Bildungseinrichtungen des Gesundheitssektors vom Geltungsbereich dieses Gesetzes umfasst sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 BildungsdokumentationsG
Stichworte: Kundmachung in BGBl I 2002/12