Zusammenfassung: Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag, welchen Folgen die Eliminierung der Wortfolge "und unaufschiebbar" in § 150 Abs 1 ASVG nach sich zieht. Dabei nimmt sie auch zu den Kriterien der Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der Anstaltspflege Stellung, erläutert die (verfassungsrechtlichen) Abgrenzungsmerkmale zwischen öffentlichen und privaten Krankenanstalten und beschreibt die finanziellen Konsequenzen für das Leistungsangebot der sozialen Krankenversicherung und für die Träger privater und öffentlicher Krankenanstalten.