Zusammenfassung: Information über eine Rechtsänderung im StVG, der die Kostentragung des Bundes bei stationären Behandlungen von Strafgefangenen in öffentlichen Krankenhäusern vorsieht.
Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 2 StVG
Stichworte: Kundmachung in BGBl I 2002/134