Zusammenfassung: Information über eine geplante Verordnung, die die Ausübungsvoraussetzungen für Piercen und Tätowieren im Rahmen des Kosmetikgewerbes konkretisiert und vom Besuch eines Lehrgangs zur Vermittlung der medizinischen und zivilrechtlichen Vorgaben abhängig macht.
Stichworte: BMWA, GZ 32.830/18-I/7/02; BMWA, GZ 33.20/10-I/7/02