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Behandlungszustimmung durch Sachwalter

GesundheitsrechtChristian KopetzkiRdM 2002/63RdM 2002, 156 - 159 Heft 5 v. 1.10.2002

Zusammenfassung: Die fehlende Zustimmung einer besachwalteten Person zu einer Heilbehandlung kann durch die Einwilligungserklärung des Sachwalters, aber nicht durch das Gericht ersetzt werden . Sofern der Sachwalter seiner Zustimmungs- oder Ablehnungserklärung keine objektiv fundierten Entscheidungsgründe zugrundelegt, ist eine Enthebung des Sachwalters in betracht zu ziehen.

LG Innsbruck, 19.03.2002, 51 R 35/02z

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