Zusammenfassung: Der BKA-VD nimmt Stellung zur Frage, ob Privatkrankenanstalten zur Weitergabe von Aufzeichnungen und Daten aus der Krankenakte der Patienten im Rahmen einer Informationsveranstaltung legitimiert sind.
Rechtsgrundlagen: § 51 ÄrzteG 1998; § 268 GewO 1994; § 9 Z 12 DSG 2000