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21. KFG-Novelle - Blaulicht-Regelungen

GesundheitsrechtGerhard Aigner; Helmut SchwambergerRdM 2002/32RdM 2002, 122 - 123 Heft 4 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Information über das Inkrafttreten der 21. Novelle zum KFG, die ua auch eine Neudefinition des Begriffs "Krankenwagen" und eine Erweiterung der Voraussetzungen für die Anbringung von Blaulicht bedingt.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 28c KFG; § 20 Abs 5 KFG; § 8 Abs 1 KAG

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