Zusammenfassung: Information über Rechtsänderungen im KAG und Behördenüberleitungsgesetz, die ua klarstellen, dass die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit nicht als Krankenanstalt zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 KAG; § 2 Abs 2 lit d KAG neu; BehördenüberleitungsG