§ 1036 ABGB; § 1042 ABGB; § 18 Abs 1 KAG; § 7 Abs 1 vbg SpG; § 1 IPR-G; § 148 Z 3 ASVG; § 27a KAG
Begleicht der Krankenhausträger des verlegenden Krankenhauses die Kosten für die Behandlung in einem ausländischen Krankenhaus kann er keine Ersatzforderung gegen den Patienten geltend machen. Aus der Einwilligung des Patienten in die Überstellung kann nicht auf die Übernahme der Überstellungskosten geschlossen werden.