Zusammenfassung: Das BMSG nimmt Stellung zur Frage, ob Krankenanstalten eine Aufbewahrungspflicht bezüglich Tumormaterial trifft. Weiters setzt sich das BMSG mit der Zulässigkeit der Bereitstellung des Tumormaterials zu wissenschaftlichen Zwecken auseinander.
Stichworte: BMSG, GZ 21.600/5-VIII/D/5/02