Zusammenfassung: Information über die Kundmachung eines Gesetzes, das die Einrichtung eines Finanzierungsfonds für Privatkrankenanstalten vorsieht und die Organstruktur und Funktionsbereiche, die Strafbestimmungen und die Aufsichtsrechte über den Fonds näher konkretisiert.
Rechtsgrundlagen: PRIKRAF-G; PRIKRAF-VO; § 149 Abs 3 ASVG