Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit Verfahrensmängeln auseinander, die im Zuge der Erlassung der 2. Ärztegesetz-Novelle aufgetreten sind. Dabei prüft er insbesondere, ob eine fehlerhafte Textwiedergabe im Ausschussbericht die Verfassungswidrigkeit zur Folge hat und nimmt zur Sinnhaftigkeit einer Neuerlassung der Novelle Stellung.